Spielplätze dienen Kindern dazu, ein selbstsicheres Verhalten und ein Gefahrenbewusstein in einem sicher gestalteten Umfeld zu entwickeln.
Ein gut durchdachter Spielplatz bietet Kindern Spaß und Freude am Spielen, es lässt kalkulierbare Risiken zu und fördert dadurch die Erweiterung des Erfahrungsschatzes, ohne ernste Gefahr.
Inhaber und Betreiber eines Spielplatzes sind für die Verkehrssicherheit ihrer Anlage verantwortlich. Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht für den Träger ergibt sich dabei aufgrund von § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Diese Verkehrssicherungspflicht besteht für die Aufstellung, Wartung und Instandhaltung der Spielgeräte und darüber hinaus auch für den Zustand der gesamten Anlage. An die Aufstellung von Spielplatzgeräten sowie an Kontrolle, Wartung und Pflege werden dabei hohe Anforderungen gestellt.
Für weitere Fragen zum Bau, der Pflege und zur Wartung Ihres Spielplatzes, sind wir Ihr richtige Ansprechpartner.
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